Unabhängig vom Land des tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalts kann es aus unterschiedlichen Gründen Sinn machen, weitere Optionen für den dauerhaften Wohnsitz vorzuhalten. Sei dies schlichtweg aus Gründen des Komforts (Überwintern in wärmeren Regionen), sei es, um die Entfaltung geschäftlicher Tätigkeiten in einem fremden Land zu vereinfachen oder eine künftig geplante Auswanderung vorzubereiten – die Gründe sind vielfältig und individuell verschieden.
VAE Aufenthaltsrecht: Viele verschiedene, aber kein goldener Pfad
Zwar ist das Konzept eines „Golden Visa“ zur Gewährung einer vollen Staatsbürgerschaft quasi als Gegenleistung zu einer größeren Direktinvestition in die Volkswirtschaft von den VAE bisher noch nicht umgesetzt worden, jedoch sind eine Reihe von Optionen zur Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung verfügbar.
Im Wesentlichen kommen sowohl die vergleichsweise günstige Gründung einer eigenen Firma (On- oder Offshore), das „Sponsoring“ durch den Arbeitgeber in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis sowie die Investition in Immobilien in Betracht.
Es ist offensichtlich, dass die Unabhängigkeit von Dritten (Arbeitgeber) bei einem so wesentlichen Thema wie dem Aufenthaltsstatus mehr als wünschenswert ist, weshalb sich das auf der Immobilieninvestition basierende Dauervisum als weiterer stabiler und geeigneter Weg neben der schon länger verfügbaren Option der Firmengründung etabliert hat.
Es bleibt zu erwähnen, dass dieser Artikel sich ausschließlich auf das Emirat Dubai bezieht, da die Durchführungsbestimmungen der föderalen Einwanderungsgesetze teils erhebliche Unterschiede aufweisen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums aufgrund der Immobilieninvestition:
-
Immobilienwert gemäß Grundbuchauszug („Title deed“): 1 Mio. AED oder mehr
-
nur wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien qualifizieren für die Erteilung eines Investor Visa
-
nur fertige Immobilien qualifizieren für die Erteilung eines Investor Visa (Nicht: Off-Plan)
-
keine Beleihung der Immobilie erlaubt
-
im Falle gemeinschaftlich gehaltener Immobilien muss der durch den Antragsteller anteilig gehaltene Immobilienwert 1 Mio. AED oder mehr betragen (gemäß Grundbuchauszug)
-
nachzuweisendes Einkommen von 10.000 AED oder mehr pro Monat.
Das dauerhafte Aufenthaltsrecht wird für eine Zeit von zwei Jahren (erneuerbar) gewährt und der Hauptträger des Visums hat das Recht, gegen Zahlung von 6.000 AED pro Antrag weitere Visa für seine direkte Familie zu erlangen.
Weiterhin ist zu beachten, dass das aufgrund einer Immobilieninvestition erteilte Visum per se nicht zum Arbeiten innerhalb der VAE berechtigt. Zudem muss jeder Visainhaber wenigstens alle sechs Monate in die VAE einreisen, da die Aufenthaltsberechtigung andernfalls erlischt.
Wohnwirtschaftliche Anlageobjekte – Visum inklusive
Die Annahme, dass die gekaufte Immobilie als offizieller Wohnsitz des Investors dienen müsse, um ein Visum zu erhalten, ist ein häufiges Missverständnis.
Für einen Investor, der zunächst nicht beabsichtigt, seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Dubai zu verlegen, spielt dies eine gewichtige Rolle, erlaubt es doch, die Immobilie zu vermieten und so ständige Cashflows zu generieren, anstatt unbewohnt Kosten zu produzieren.
Bei der Variante des Immobilienkaufs durch eine juristische Person (z.B. Onshore- oder Freezone-Firma) qualifiziert sich der Investor üblicherweise bereits in seiner Funktion als Anteilinhaber und/oder Geschäftsführer für die Erteilung des dauerhaften Aufenthaltsstatus (siehe auch mein Artikel
hier).
Da Residence Visa oftmals in den Servicepaketen für die Firmengründung enthalten sind, ist es meist vorteilhaft, das Visum auf diesem Weg zu erlangen. Positiver Nebeneffekt ist eine längere Visalaufzeit (drei statt zwei Jahre) sowie – auch für die Angehörigen – etwas geringere Gebühren.
Zusammengefasst
Aktuell gibt es keinen planbaren Weg, um die VAE-Staatsbürgerschaft zu erlangen, gleichwohl gibt es eine Anzahl von Möglichkeiten für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Für Investoren, die die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in den VAE selbst oder aus einer ihrer zahlreichen Freihandelszonen heraus planen, ist die Beantragung des Visums aufgrund der in der Firma bekleideten Funktion (Anteilsinhaber oder Geschäftsführer) sicherlich erste Wahl im Hinblick auf die Faktoren Komfort sowie Kosten.
Für ausländische Immobilieninvestoren jedoch, die ohnehin eine Investition in wohnwirtschaftliche Immobilien im Emirat Dubai – sowie möglicherweise eine spätere Auswanderung – in Erwägung ziehen, stellt die „Residency-Through-Property“-Option einen willkommenen Bonus dar.
Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, können Sie den Newsletter
hier abonnieren.
Der Autor Christian Atzert berät institutionelle Investoren zu Immobilientransaktionen und betreut Mietportfolios in Dubai seit dem Jahr 2007. Sollten Sie Rückfragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel haben, kontaktieren Sie Herrn Atzert bitte unter
author@property-blog-dubai.com.
Sofern Sie den Kauf einer Immobilie in Dubai in Erwägung ziehen, können wir Ihnen das Portal
Property-Dubai empfehlen, das eine kompetente und allumfassende Dienstleistung rund um Erwerb und Verwaltung von Immobilien in Dubai bietet und sich speziell an deutschsprachige Käufer richtet.